Flügge Inklusion - Gemeinsam wachsen, frei entfalten
Unser Name "Flügge" steht symbolisch für unseren zentralen Auftrag:
Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten selbstständig – eben "flügge" zu werden.
Durch unsere Arbeit streben wir danach, eine Welt zu schaffen, in der jedes Kind die Möglichkeit hat, seine Flügel auszubreiten und seinen eigenen Weg zu finden. Wir glauben fest daran, dass durch individuelle Förderung und ein inklusives Umfeld jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann.
Warum wir?
Gemeinsam wachsen – frei entfalten. Das ist unser Leitspruch und die Grundlage unserer Arbeit bei der Flügge Inklusion GmbH. Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen eine umfassende Unterstützung zu bieten, damit sie ihre individuellen Potenziale entdecken und entfalten können. Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen den Bedürfnissen der Kinder und den Anforderungen des Bildungs- und Betreuungssystems.
Ganzheitliche Unterstützung
Wir fördern Kinder nicht nur fachlich, sondern auch emotional, sozial und körperlich. Durch individuell angepasste Begleitung schaffen wir eine Umgebung, in der sie wachsen und sich sicher fühlen können.
Spezialisierte Diabetesbegleitung
Mit unserem einzigartigen Angebot in der Diabetesbegleitung schließen wir eine wichtige Lücke. Wir unterstützen Kinder im Umgang mit Diabetes Typ 1 und gewährleisten eine sichere Teilhabe am Alltag in Schule und Kita.
Vielfältige Begleitmodelle
Ob Einzelbetreuung, Tandemlösungen oder Poolmodelle – wir bieten flexible Konzepte, die auf die Bedürfnisse des Kindes und seines Umfelds zugeschnitten sind.
Werte, die uns leiten
Inklusion: Wir schaffen eine Umgebung, in der Vielfalt als Bereicherung gesehen wird.
Empowerment: Wir stärken die Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit der Kinder.
Wertschätzung: Respekt und Anerkennung stehen bei uns an erster Stelle – für jedes Kind und jede Familie.
Teilhabe: Wir setzen uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder ein, unabhängig von individuellen Herausforderungen.
Erfahrenes Team
Unsere qualifizierten Fach- und Hilfskräfte arbeiten eng mit Eltern, Erziehern, Lehrkräften und anderen Fachkräften zusammen. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen stellen sicher, dass wir stets die höchste Qualität bieten können.
Unser Leistungsangebot
Begleitung in Kindertagesstätten
Schulbegleitung
Diabetesbegleitung
Begleitung bei Ferienfreizeiten
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines zur Begleitung
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Eine Kita- oder Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die ihnen ermöglicht, am regulären Kita- oder Schulalltag teilzunehmen. Die Begleitung hilft bei der Bewältigung verschiedener Herausforderungen und fördert die Selbstständigkeit sowie die soziale Integration.
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Eine Begleitung ist für Kinder geeignet, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung zusätzliche Unterstützung im Kita- oder Schulalltag benötigen. Dies kann beispielsweise Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, körperlichen Einschränkungen oder Entwicklungsverzögerungen betreffen.
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Unsere Begleitungen können in Regelkindergärten, Regelschulen (Grundschulen, weiterführende Schulen) sowie in Förderschulen eingesetzt werden. Auch eine Begleitung im Hort ist möglich.
Antragstellung und Kostenübernahme
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Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Personensorgeberechtigten des Kindes. Pädagogische Fachkräfte können Hinweise geben, ob eine Begleitung sinnvoll sein könnte.
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Das Antragsverfahren variiert je nach zuständigem Kostenträger:
Für Kinder im Vorschulalter (LVR):
Beratungsgespräch mit dem LVR oder der Kindertageseinrichtung
Antragstellung beim LVR
Bedarfsermittlung durch den LVR
Erstellung eines Teilhabeplans
Bewilligung der Leistung durch den LVR
2. Für Schulkinder mit (drohender) seelischer Behinderung (Jugendamt):
Antragstellung beim örtlichen Jugendamt
Erstellung eines Hilfeplans
Bewilligung der Leistung durch das Jugendamt
3. Für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Sozialamt):
Antragstellung beim örtlichen Sozialamt
Bedarfsermittlung durch das Sozialamt
Bewilligung der Leistung durch das Sozialamt
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Die Kosten werden je nach Situation von unterschiedlichen Trägern übernommen:
Für Kinder im Vorschulalter: LVR (Landschaftsverband Rheinland)
Für Schulkinder mit (drohender) seelischer Behinderung: örtliches Jugendamt
Für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung: örtliches Sozialamt
Ablauf und Organisation der Begleitung
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Wir wählen die Begleitperson sorgfältig anhand der individuellen Bedürfnisse des Kindes, der Anforderungen des Kostenträgers und der spezifischen Situation aus. Dabei achten wir auf Zuverlässigkeit, Empathie und fachliche Kompetenz.
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Wenn wir eine geeignete Begleitperson für ein Kind gefunden haben, folgt ein strukturierter Einführungsprozess:
Hospitation: Die neue Begleitperson absolviert zunächst eine mehrstündige Hospitation in der Einrichtung. Dies dient dazu, die Abläufe kennenzulernen und einen ersten Eindruck vom zu begleitenden Kind zu gewinnen.
Kennenlerntreffen: Es findet ein strukturiertes Kennenlerntreffen statt, an dem folgende Personen teilnehmen:
Die neue Begleitperson
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes
Ein Vertreter der Einrichtung (z.B. Gruppenleitung oder Einrichtungsleitung)
Die zuständige Koordination von Flügge Inklusion GmbH
Bei diesem Treffen werden gegenseitige Erwartungen geklärt, Informationen ausgetauscht und erste Ziele formuliert.
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Bei Krankheit der regulären Begleitperson bemühen wir uns, schnellstmöglich eine geeignete Vertretungskraft einzusetzen. Unser Ziel ist es, die Kontinuität der Betreuung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten.
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Die Aufgaben variieren je nach individuellem Bedarf des Kindes, können aber Folgendes umfassen:
Unterstützung bei der Orientierung und Strukturierung des Tagesablaufs
Hilfe bei lebenspraktischen Tätigkeiten
Unterstützung bei der Kommunikation und sozialen Interaktion
Hilfestellung bei Lern- und Arbeitsaufgaben
Emotionale Unterstützung und Förderung der Selbstständigkeit
Qualifikation und Schulung
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Unsere Begleitpersonen verfügen über unterschiedliche Qualifikationen. Entscheidend sind persönliche Eignung, Erfahrung im Umgang mit Kindern und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.
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Alle unsere Begleitpersonen durchlaufen eine umfassende interne Schulung, die sie auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Schulung umfasst Themen wie rechtliche Grundlagen, Kinderschutz, angemessene Kommunikation und spezifische Kenntnisse über Beeinträchtigungen und Krankheitsbilder.
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Alle unsere Begleitpersonen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses wird alle zwei Jahre erneuert, um die Sicherheit der betreuten Kinder zu gewährleisten.
Rechtliches und Organisatorisches
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Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe am Unterricht in einer Regelschule, auch für Kinder mit Beeinträchtigungen. Die Begleitung kann eine notwendige Maßnahme sein, um diesen Anspruch zu erfüllen.
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Die Dauer des Bewilligungsprozesses kann variieren. Wir empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Nach der Bewilligung bemühen wir uns um einen schnellstmöglichen Beginn der Begleitung.
Diabetesbegleitung
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Eine Diabetesbegleitung ist eine spezialisierte Form der Unterstützung für Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1. Sie umfasst die Krankenbeobachtung und Unterstützung im Alltag der Kindertagesstätte oder Schule.
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Zu den Aufgaben gehören:
Regelmäßige Blutzuckermessungen und Dokumentation der Werte
Unterstützung bei der Berechnung und Verabreichung von Insulindosen
Hilfe bei der Berechnung von Kohlenhydrateinheiten in Mahlzeiten
Erkennen und adäquates Reagieren auf Unter- oder Überzuckerungen
Verabreichung von Notfallmedikamenten bei Bedarf
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Die Kosten für eine Diabetesbegleitung können je nach Fall von der Krankenkasse, dem Sozialamt oder dem LVR übernommen werden. Die genaue Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.
Besuchen Sie uns gerne
Adresse
Kepler Straße 34
50823 Köln
info.koeln@fluegge-inklusion.de
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Öffnungszeiten
Montag–Freitag
8:00–16:00 Uhr