Flügge Inklusion - Gemeinsam wachsen, frei entfalten

Schulbegleiterin liest ein Buch vor

Unser Name "Flügge" steht symbolisch für unseren zentralen Auftrag:

Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, im Rahmen ihrer individuellen Möglichkeiten selbstständig – eben "flügge" zu werden.

Durch unsere Arbeit streben wir danach, eine Welt zu schaffen, in der jedes Kind die Möglichkeit hat, seine Flügel auszubreiten und seinen eigenen Weg zu finden. Wir glauben fest daran, dass durch individuelle Förderung und ein inklusives Umfeld jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann.

Warum wir?

Gemeinsam wachsen – frei entfalten. Das ist unser Leitspruch und die Grundlage unserer Arbeit bei der Flügge Inklusion GmbH. Unser Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen eine umfassende Unterstützung zu bieten, damit sie ihre individuellen Potenziale entdecken und entfalten können. Wir verstehen uns als Brückenbauer zwischen den Bedürfnissen der Kinder und den Anforderungen des Bildungs- und Betreuungssystems.

Ganzheitliche Unterstützung

Wir fördern Kinder nicht nur fachlich, sondern auch emotional, sozial und körperlich. Durch individuell angepasste Begleitung schaffen wir eine Umgebung, in der sie wachsen und sich sicher fühlen können.

Spezialisierte Diabetesbegleitung

Mit unserem einzigartigen Angebot in der Diabetesbegleitung schließen wir eine wichtige Lücke. Wir unterstützen Kinder im Umgang mit Diabetes Typ 1 und gewährleisten eine sichere Teilhabe am Alltag in Schule und Kita.

Vielfältige Begleitmodelle

Ob Einzelbetreuung, Tandemlösungen oder Poolmodelle – wir bieten flexible Konzepte, die auf die Bedürfnisse des Kindes und seines Umfelds zugeschnitten sind.

Werte, die uns leiten

Inklusion: Wir schaffen eine Umgebung, in der Vielfalt als Bereicherung gesehen wird.

Empowerment: Wir stärken die Selbstständigkeit und Selbstwirksamkeit der Kinder.

Wertschätzung: Respekt und Anerkennung stehen bei uns an erster Stelle – für jedes Kind und jede Familie.

Teilhabe: Wir setzen uns für die gleichberechtigte Teilhabe aller Kinder ein, unabhängig von individuellen Herausforderungen.

Erfahrenes Team

Unsere qualifizierten Fach- und Hilfskräfte arbeiten eng mit Eltern, Erziehern, Lehrkräften und anderen Fachkräften zusammen. Regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen stellen sicher, dass wir stets die höchste Qualität bieten können.

Unser Leistungsangebot

Begleitung in Kindertagesstätten

Schulbegleitung

Diabetesbegleitung

Begleitung bei Ferienfreizeiten

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Allgemeines zur Begleitung

  • Eine Kita- oder Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die ihnen ermöglicht, am regulären Kita- oder Schulalltag teilzunehmen. Die Begleitung hilft bei der Bewältigung verschiedener Herausforderungen und fördert die Selbstständigkeit sowie die soziale Integration.

  • Eine Begleitung ist für Kinder geeignet, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung zusätzliche Unterstützung im Kita- oder Schulalltag benötigen. Dies kann beispielsweise Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, körperlichen Einschränkungen oder Entwicklungsverzögerungen betreffen.

  • Unsere Begleitungen können in Regelkindergärten, Regelschulen (Grundschulen, weiterführende Schulen) sowie in Förderschulen eingesetzt werden. Auch eine Begleitung im Hort ist möglich.

Antragstellung und Kostenübernahme

  • Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Personensorgeberechtigten des Kindes. Pädagogische Fachkräfte können Hinweise geben, ob eine Begleitung sinnvoll sein könnte.

  • Das Antragsverfahren variiert je nach zuständigem Kostenträger:

    1. Für Kinder im Vorschulalter (LVR):

      • Beratungsgespräch mit dem LVR oder der Kindertageseinrichtung

      • Antragstellung beim LVR

      • Bedarfsermittlung durch den LVR

      • Erstellung eines Teilhabeplans

      • Bewilligung der Leistung durch den LVR

      2. Für Schulkinder mit (drohender) seelischer Behinderung (Jugendamt):

      • Antragstellung beim örtlichen Jugendamt

      • Erstellung eines Hilfeplans

      • Bewilligung der Leistung durch das Jugendamt

      3. Für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Sozialamt):

      • Antragstellung beim örtlichen Sozialamt

      • Bedarfsermittlung durch das Sozialamt

      • Bewilligung der Leistung durch das Sozialamt

  • Die Kosten werden je nach Situation von unterschiedlichen Trägern übernommen:

    • Für Kinder im Vorschulalter: LVR (Landschaftsverband Rheinland)

    • Für Schulkinder mit (drohender) seelischer Behinderung: örtliches Jugendamt

    • Für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung: örtliches Sozialamt



Ablauf und Organisation der Begleitung

  • Wir wählen die Begleitperson sorgfältig anhand der individuellen Bedürfnisse des Kindes, der Anforderungen des Kostenträgers und der spezifischen Situation aus. Dabei achten wir auf Zuverlässigkeit, Empathie und fachliche Kompetenz.

  • Wenn wir eine geeignete Begleitperson für ein Kind gefunden haben, folgt ein strukturierter Einführungsprozess:

    1. Hospitation: Die neue Begleitperson absolviert zunächst eine mehrstündige Hospitation in der Einrichtung. Dies dient dazu, die Abläufe kennenzulernen und einen ersten Eindruck vom zu begleitenden Kind zu gewinnen.

    2. Kennenlerntreffen: Es findet ein strukturiertes Kennenlerntreffen statt, an dem folgende Personen teilnehmen:

      • Die neue Begleitperson

      • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes

      • Ein Vertreter der Einrichtung (z.B. Gruppenleitung oder Einrichtungsleitung)

      • Die zuständige Koordination von Flügge Inklusion GmbH

    Bei diesem Treffen werden gegenseitige Erwartungen geklärt, Informationen ausgetauscht und erste Ziele formuliert.

  • Bei Krankheit der regulären Begleitperson bemühen wir uns, schnellstmöglich eine geeignete Vertretungskraft einzusetzen. Unser Ziel ist es, die Kontinuität der Betreuung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten.

  • Die Aufgaben variieren je nach individuellem Bedarf des Kindes, können aber Folgendes umfassen:

    • Unterstützung bei der Orientierung und Strukturierung des Tagesablaufs

    • Hilfe bei lebenspraktischen Tätigkeiten

    • Unterstützung bei der Kommunikation und sozialen Interaktion

    • Hilfestellung bei Lern- und Arbeitsaufgaben

    • Emotionale Unterstützung und Förderung der Selbstständigkeit

Qualifikation und Schulung

  • Unsere Begleitpersonen verfügen über unterschiedliche Qualifikationen. Entscheidend sind persönliche Eignung, Erfahrung im Umgang mit Kindern und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.

  • Alle unsere Begleitpersonen durchlaufen eine umfassende interne Schulung, die sie auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Schulung umfasst Themen wie rechtliche Grundlagen, Kinderschutz, angemessene Kommunikation und spezifische Kenntnisse über Beeinträchtigungen und Krankheitsbilder.

  • Alle unsere Begleitpersonen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses wird alle zwei Jahre erneuert, um die Sicherheit der betreuten Kinder zu gewährleisten.

Rechtliches und Organisatorisches

  • Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe am Unterricht in einer Regelschule, auch für Kinder mit Beeinträchtigungen. Die Begleitung kann eine notwendige Maßnahme sein, um diesen Anspruch zu erfüllen.

  • Die Dauer des Bewilligungsprozesses kann variieren. Wir empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Nach der Bewilligung bemühen wir uns um einen schnellstmöglichen Beginn der Begleitung.

Diabetesbegleitung

  • Eine Diabetesbegleitung ist eine spezialisierte Form der Unterstützung für Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1. Sie umfasst die Krankenbeobachtung und Unterstützung im Alltag der Kindertagesstätte oder Schule.

  • Zu den Aufgaben gehören:

    • Regelmäßige Blutzuckermessungen und Dokumentation der Werte

    • Unterstützung bei der Berechnung und Verabreichung von Insulindosen

    • Hilfe bei der Berechnung von Kohlenhydrateinheiten in Mahlzeiten

    • Erkennen und adäquates Reagieren auf Unter- oder Überzuckerungen

    • Verabreichung von Notfallmedikamenten bei Bedarf

  • Die Kosten für eine Diabetesbegleitung können je nach Fall von der Krankenkasse, dem Sozialamt oder dem LVR übernommen werden. Die genaue Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.

 

Besuchen Sie uns gerne

Adresse

Kepler Straße 34

50823 Köln

E-mail

info.koeln@fluegge-inklusion.de

Telefon

0221 37629937

Öffnungszeiten
Montag–Freitag
8:00–16:00 Uhr