Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines zur Begleitung
-
Eine Kita- oder Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder mit besonderen Bedürfnissen, die ihnen ermöglicht, am regulären Kita- oder Schulalltag teilzunehmen. Die Begleitung hilft bei der Bewältigung verschiedener Herausforderungen und fördert die Selbstständigkeit sowie die soziale Integration.
-
Eine Begleitung ist für Kinder geeignet, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung zusätzliche Unterstützung im Kita- oder Schulalltag benötigen. Dies kann beispielsweise Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, körperlichen Einschränkungen oder Entwicklungsverzögerungen betreffen.
-
Unsere Begleitungen können in Regelkindergärten, Regelschulen (Grundschulen, weiterführende Schulen) sowie in Förderschulen eingesetzt werden. Auch eine Begleitung im Hort ist möglich.
Antragstellung und Kostenübernahme
-
Die Antragstellung erfolgt in der Regel durch die Personensorgeberechtigten des Kindes. Pädagogische Fachkräfte können Hinweise geben, ob eine Begleitung sinnvoll sein könnte.
-
Das Antragsverfahren variiert je nach zuständigem Kostenträger:
Für Kinder im Vorschulalter (LVR):
Beratungsgespräch mit dem LVR oder der Kindertageseinrichtung
Antragstellung beim LVR
Bedarfsermittlung durch den LVR
Erstellung eines Teilhabeplans
Bewilligung der Leistung durch den LVR
2. Für Schulkinder mit (drohender) seelischer Behinderung (Jugendamt):
Antragstellung beim örtlichen Jugendamt
Erstellung eines Hilfeplans
Bewilligung der Leistung durch das Jugendamt
3. Für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung (Sozialamt):
Antragstellung beim örtlichen Sozialamt
Bedarfsermittlung durch das Sozialamt
Bewilligung der Leistung durch das Sozialamt
-
Die Kosten werden je nach Situation von unterschiedlichen Trägern übernommen:
Für Kinder im Vorschulalter: LVR (Landschaftsverband Rheinland)
Für Schulkinder mit (drohender) seelischer Behinderung: örtliches Jugendamt
Für Schulkinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung: örtliches Sozialamt
Ablauf und Organisation der Begleitung
-
Wir wählen die Begleitperson sorgfältig anhand der individuellen Bedürfnisse des Kindes, der Anforderungen des Kostenträgers und der spezifischen Situation aus. Dabei achten wir auf Zuverlässigkeit, Empathie und fachliche Kompetenz.
-
Wenn wir eine geeignete Begleitperson für ein Kind gefunden haben, folgt ein strukturierter Einführungsprozess:
Hospitation: Die neue Begleitperson absolviert zunächst eine mehrstündige Hospitation in der Einrichtung. Dies dient dazu, die Abläufe kennenzulernen und einen ersten Eindruck vom zu begleitenden Kind zu gewinnen.
Kennenlerntreffen: Es findet ein strukturiertes Kennenlerntreffen statt, an dem folgende Personen teilnehmen:
Die neue Begleitperson
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes
Ein Vertreter der Einrichtung (z.B. Gruppenleitung oder Einrichtungsleitung)
Die zuständige Koordination von Flügge Inklusion GmbH
Bei diesem Treffen werden gegenseitige Erwartungen geklärt, Informationen ausgetauscht und erste Ziele formuliert.
-
Bei Krankheit der regulären Begleitperson bemühen wir uns, schnellstmöglich eine geeignete Vertretungskraft einzusetzen. Unser Ziel ist es, die Kontinuität der Betreuung so gut wie möglich aufrechtzuerhalten.
-
Die Aufgaben variieren je nach individuellem Bedarf des Kindes, können aber Folgendes umfassen:
Unterstützung bei der Orientierung und Strukturierung des Tagesablaufs
Hilfe bei lebenspraktischen Tätigkeiten
Unterstützung bei der Kommunikation und sozialen Interaktion
Hilfestellung bei Lern- und Arbeitsaufgaben
Emotionale Unterstützung und Förderung der Selbstständigkeit
Qualifikation und Schulung
-
Unsere Begleitpersonen verfügen über unterschiedliche Qualifikationen. Entscheidend sind persönliche Eignung, Erfahrung im Umgang mit Kindern und die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung.
-
Alle unsere Begleitpersonen durchlaufen eine umfassende interne Schulung, die sie auf ihre Aufgaben vorbereitet. Die Schulung umfasst Themen wie rechtliche Grundlagen, Kinderschutz, angemessene Kommunikation und spezifische Kenntnisse über Beeinträchtigungen und Krankheitsbilder.
-
Alle unsere Begleitpersonen müssen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Dieses wird alle zwei Jahre erneuert, um die Sicherheit der betreuten Kinder zu gewährleisten.
Rechtliches und Organisatorisches
-
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Teilhabe am Unterricht in einer Regelschule, auch für Kinder mit Beeinträchtigungen. Die Begleitung kann eine notwendige Maßnahme sein, um diesen Anspruch zu erfüllen.
-
Die Dauer des Bewilligungsprozesses kann variieren. Wir empfehlen, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Nach der Bewilligung bemühen wir uns um einen schnellstmöglichen Beginn der Begleitung.
Diabetesbegleitung
-
Eine Diabetesbegleitung ist eine spezialisierte Form der Unterstützung für Kinder mit Diabetes mellitus Typ 1. Sie umfasst die Krankenbeobachtung und Unterstützung im Alltag der Kindertagesstätte oder Schule.
-
Zu den Aufgaben gehören:
Regelmäßige Blutzuckermessungen und Dokumentation der Werte
Unterstützung bei der Berechnung und Verabreichung von Insulindosen
Hilfe bei der Berechnung von Kohlenhydrateinheiten in Mahlzeiten
Erkennen und adäquates Reagieren auf Unter- oder Überzuckerungen
Verabreichung von Notfallmedikamenten bei Bedarf
-
Die Kosten für eine Diabetesbegleitung können je nach Fall von der Krankenkasse, dem Sozialamt oder dem LVR übernommen werden. Die genaue Zuständigkeit wird im Einzelfall geklärt.
Kontaktieren Sie uns
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns eine Nachricht und wir melden uns bei Ihnen. Bei besonders drängenden Anliegen, rufen Sie uns auch gerne an!